Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats:
- Die Interessen der Eltern der Schülerinnen und Schüler vertreten;
- Den Eltern Gelegenheit geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten;
- Die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag beraten;
- Über die Verwendung von Lernmitteln beraten;
- Bei Verfahren gehört werden, die zur Entlassung eines Schülers/ einer Schülerin führen können.
Was ist ein Schulforum?
Das Schulforum besteht aus der Schulleitung, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, dem oder der Elternbeirats-Vorsitzenden, zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitgliedern und dem Schülerausschuss.
Das Schulforum wird an allen Schulen eingerichtet, an denen ein Elternbeirat besteht. Es berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. Beispiele wären Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule, die Haus- oder Pausenordnung.
Was macht der Landesschulbeirat?
Der Landesschulbeirat wird zur Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Bezug auf Bildung und Erziehung eingerichtet.
Er kann Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen. Beispiele sind grundlegende Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Erlass von Schulordnungen, Rechtsverordnungen über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen, Regelungen in Bezug auf Schülerzeitungen und Rechtsverordnungen über die Einrichtung von Elternvertretungen.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus berufen. Sie setzen sich aus Vertretern der Eltern, Lehrkräfte, Schüler und verschiedener Interessengruppen zusammen. |